UGB: Was bedeutet das eigentlich?
DieDerDas UGB steht für "Ungültigkeitsbegründungsgesetz" und ist ein Erlass in der BRD . Dieses dient dazu, die Möglichkeit zu schaffen, Urteile von Behörden oder Gerichten aufgrund von formellen Mängeln zu beanstanden . Kurz gesagt ermöglicht das UGB, dass ein Verwaltungsakt für nichtig erklärt